Frau A. leidet seit Jahren an einer nicht behandelten psychischen Erkrankung. Sie lebt zurückgezogen in einer eigenen Wohnung. Nachdem ihr Ehemann, der sich lange um sie gekümmert hatte, ausgezogen ist, wurde eine Beistandschaft errichtet.
Nachbarn und Verwandte befürchten, dass Frau A. verwahrlose.
Frau A. möchte sich nicht ärztlich untersuchen lassen, auch wehrt sie sich gegen Besuch usw. Man kann nur im Treppenhaus mit ihr sprechen. Sie lässt niemanden in die Wohnung hinein. Eine vom Beistand beauftragte psychiatrische Spitexmitarbeiterin geht einmal pro Woche vorbei. So besteht die Möglichkeit, rudimentär einzuschätzen, wie es Frau A. geht, vielleicht kann sich mit der Zeit ein (minimales) Vertrauensverhältnis zur Spitexmitarbeiterin aufbauen.
Die Aufgabe der Beistandes besteht darin, diese minimale Betreuung sicherzustellen.