Arbeit und Beschäftigung

Die Beiständin hat die Aufgabe, für ihre 35-jährige Klientin mit einer Geburtsbehinderung eine angemessene Beschäftigung/Tätigkeit ausserhalb des Haushaltes ihrer Eltern zu finden und sie in der Organisation und Einrichtung dieser externen Tagesstruktur zu vertreten. Bis anhin haben sich die Eltern stets dagegen gewehrt; sie wollen, dass ihre behinderte Tochter im Haushalt mithilft. Sie verdiene in einer betreuten Einrichtung nicht genug, da solle sie besser zu Hause mit anpacken. Die Wünsche der verbeiständeten Person werden dabei nicht berücksichtigt. Gegen ihren Willen muss sie den Tag mit der Mutter verbringen und darf kaum aus dem Haus.

 

Mit Unterstützung der Beiständin gelingt es, dass sie in einer geschützten Werkstatt schnuppern kann, wo es ihr sehr gut gefällt. Sie möchte weiter dort arbeiten. Leider stellen sich die Eltern wieder quer und verbieten ihrer Tochter, auswärts zu arbeiten. Zu diesem Zeitpunkt wird klar, dass eine Arbeit für die Klientin nur realistisch ist, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnt; so lange sie da lebt, verhindern sie diesen Wunsch. Die Beiständin findet unter engem Einbezug der Klientin einen Platz in einer betreuten Einrichtung. Die Klientin entscheidet sich, gegen den Willen der Eltern diesen Platz anzunehmen. Sie wird dabei von der Beiständin intensiv gestützt. Der Umzug gestaltet sich problemlos und sie geht nun täglich zur Arbeit. Sie hat an Selbstständigkeit gewonnen und geniesst die neu erlangten Freiheiten.

 

Die Beiständin wird zu den regelmässig stattfindenden Standortgesprächen bei der Arbeitsstelle eingeladen.