Soziale Kontakte

Frau P. ist alleinstehend und leidet seit Jahren unter Depressionen. Ihre Depressionen haben zu Erwerbsverlust und zunehmender sozialer Isolation geführt. Die regelmässigen Kontakte mit dem behandelnden Psychiater und die Einnahme von Medikamenten führen zu keiner nennenswerten Verbesserung ihres Gesundheitszustands. Frau P. erzählt, dass sie die Wohnung kaum mehr verlasse und keine sozialen Kontakte habe. 

 

Der Beistand ist beauftragt, «ihr soziales Wohl zu fördern und sie bei allen erforderlichen Vorkehrungen zu vertreten». Weil die erhoffte Wirkung der psychiatrischen Behandlung unter den Erwartungen bleibt, überlegt er sich zusammen mit Frau P., ob sich eine betreute Wohnform und das Leben in einer Gemeinschaft positiv auf das Befinden seiner Klientin auswirken könnte. Frau P. nimmt den Vorschlag gut auf. Sie erwägt zusammen mit ihrem behandelnden Psychiater die Vor- und Nachteile einer solchen Veränderung. Mit dem Einverständnis von Frau P. gelingt es dem Beistand, eine geeignete Wohnform ausfindig zu machen. Ergänzend zu Frau P.'s eigenen Fähigkeiten, unterstützt er sie bei allen erforderlichen Vorkehrungen, vom Vorstellungsgespräch bis zum Eintritt.